
Leitfaden für Bauantrag und Baugenehmigung auf Mallorca
Der Bau eines Hauses auf Mallorca erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Vorgaben. In diesem Leitfaden erläutern wir die notwendigen Schritte von der Planung bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Besonders in den letzten Jahren sind Neubau Immobilien auf Mallorca immer gefragter geworden, durch sehr individuelle Wünsche und Vorstellungen vieler Immobilienkäufer.
1. Vorbereitende Schritte
1.1 Grundstücksanalyse
Vor dem Kauf eines Grundstücks ist es entscheidend, die Bebaubarkeit zu prüfen. Grundstücke auf Mallorca werden in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Suelo Urbano: Erschlossenes Bauland mit vorhandener Infrastruktur.
- Suelo Urbanizable: Potenziell bebaubares Land, das jedoch noch erschlossen werden muss.
- Suelo Rústico: Landwirtschaftlich genutztes oder naturnahes Land mit strengen Bauvorschriften.
Ein erfahrener Architekt sollte diese Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben realisierbar ist.
1.2 Beauftragung eines Architekten
Ein lizenzierter Architekt erstellt den Bauplan entsprechend Ihren Vorstellungen und den gesetzlichen Vorgaben. Die Kosten für den Architekten liegen in der Regel bei etwa 12 % der Bausumme.
2. Genehmigungsplanung (Proyecto Básico)
In der Genehmigungsplanung klärt der Architekt mit dem zuständigen Bauordnungsamt alle relevanten städtebaulichen Vorgaben und arbeitet diese in den Entwurf ein. Dieses sogenannte „Proyecto Básico“ bei Immobilien Neubau Projekten auf Mallorca wird anschließend bei der Architektenkammer in Palma zur Visierung („Visado“) eingereicht.
3. Einreichung des Bauantrags
Mit dem fertigen „Proyecto Básico“ und dem ausgefüllten Formular für einen Bauantrag („Solicitud de Obras“) reichen Sie oder Ihr autorisierter Architekt den Antrag beim zuständigen Bauordnungsamt („Servicio técnico del Ayuntamiento“, Abteilung „Urbanismo“) ein.
4. Arten von Baumaßnahmen
Je nach Umfang des Bauvorhabens unterscheidet man zwischen:
- Große Baumaßnahme („Obra Mayor“): Neubauten oder große Sanierungen, die strukturelle Veränderungen beinhalten.
- Kleine Baumaßnahme („Obra Menor“): Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen ohne statisch relevante Änderungen.
- Sofortige Mitteilung („Comunicado inmediato“): Kleinere Arbeiten wie die Renovierung eines Badezimmers, die nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr und der Bausteuer sofort begonnen werden können.
5. Gebühren und Steuern
Bei der Einreichung des Bauantrags auf Mallorca fallen folgende Kosten an:
- Bearbeitungsgebühr (Tassa): Zwischen 0,50 % und 0,60 % der Gesamtbaukosten („Presupuesto de ejecución material“).
- Bausteuer (Impuesto de Construcción): Zwischen 4,00 % und 6,00 % der Gesamtbaukosten.
6. Prüfungsverfahren
Nach Einreichung wird Ihr Projekt auf die Einhaltung der allgemeinen und örtlichen städtebaulichen Vorgaben sowie Aspekte wie Brandschutz, Benutzungssicherheit und Barrierefreiheit geprüft. Bei ländlichen Anwesen (Fincas) wird zudem der „Consell Balear“ (Landesbehörde) eingeschaltet.
7. Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom örtlichen Bauordnungsamt und, bei ländlichen Anwesen, vom positiven Bescheid der Landesbehörde. Änderungen während der Bearbeitungsphase können die Dauer verlängern.
8. Werkplanung und Baubeginn
Nach Erteilung der Baugenehmigung erstellt der Architekt die Werkplanung. Anschließend erteilt die Gemeinde die Baufreigabe, sodass Sie mit den Bauarbeiten beginnen können. Vor Baubeginn müssen der „Aparejador“ oder „Arquitecto Técnico“ (Sicherheitskoordinator und Qualitätskontrolleur) sowie die beauftragte Baufirma beim Bauordnungsamt bekannt gegeben werden.
Fazit
Der Prozess von der Planung bis zur Baugenehmigung auf Mallorca erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten. Durch die Einhaltung der beschriebenen Schritte können Sie sicherstellen, dass Ihr Bauvorhaben erfolgreich realisiert wird, und Sie am Ende vor Ihrer perfekten Traum Immobilie auf Mallorca stehen.