
Steuer auf Vermögensübertragungen/Grunderwerbsteuer und dokumentierte Rechtsakte
Die Steuer auf Vermögensübertragungen/Grunderwerbsteuer und dokumentierte Rechtsakte (ITP und AJD) ist eine vom Staat an die autonome Gemeinschaft übertragene Steuer beim kauf einer Immobilie auf Mallorca. Sie betrifft entgeltliche Übertragungen „inter vivos“ sowie ähnliche Vorgänge, die Gründung von dinglichen Rechten, Darlehen, Bürgschaften, Mietverträgen, Renten und Verwaltungskonzessionen, die außerhalb von unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten erfolgen. Ausgenommen sind bestimmte Immobilientransaktionen, die von der Mehrwertsteuer (IVA) befreit sind, sowie die Gründung, Kapitalerhöhung und andere gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Schließlich umfasst sie die Beurkundung von Tatsachen, Handlungen oder Rechtsgeschäften in notariellen, kommerziellen oder administrativen Dokumenten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Besonders bei dem Kauf von Immobilien auf Mallorca ist die ITP Grunderwerbsteuer der grösste Teil der „Kaufenebenkosten“.
Steuerkategorien
Die Steuer umfasst folgende Kategorien oder Steuerarten:
A. Entgeltliche Vermögensübertragungen
B. Gesellschaftsvorgänge
C. Dokumentierte Rechtsakte
A. Entgeltliche Vermögensübertragungen
Steuerpflichtiger Tatbestand
- Entgeltliche Übertragungen von Vermögenswerten und Rechten durch „inter vivos“-Handlungen, die das Vermögen von natürlichen oder juristischen Personen betreffen.
- Die Gründung von dinglichen Rechten, Darlehen, Bürgschaften, Mietverträgen, Renten und Verwaltungskonzessionen sowie deren spätere Erweiterung.
- Unternehmensbezogene Immobilientransaktionen, die der Mehrwertsteuer unterliegen oder davon befreit sind.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist der tatsächliche Wert des übertragenen Vermögens oder des eingerichteten oder übertragenen Rechts. Zur Berechnung des Wertes von Immobilien, Liegeplätzen, Fahrzeugen und nautischen Gütern können die auf diesem Portal bereitgestellten Bewertungsprogramme genutzt werden.
Steuerschuldner
- Bei Übertragungen von Vermögenswerten und Rechten: der Erwerber.
- Bei der Gründung von dinglichen Rechten: der Begünstigte der Handlung.
- Bei der Gründung von Bürgschaften: der gesicherte Gläubiger.
- Bei der Gründung von Mietverträgen: der Mieter.
- Bei Verwaltungskonzessionen: der Konzessionär.
Steuersätze
Es wird zwischen allgemeinen und ermäßigten oder speziellen Steuersätzen unterschieden.
Allgemeine Steuersätze
a) Der durchschnittliche Steuersatz, der sich aus der Anwendung der folgenden Tarifstaffel in Abhängigkeit vom tatsächlichen oder erklärten Wert (wenn dieser höher ist) des übertragenen oder eingerichteten Immobilieneigentums ergibt:
Wert ab (Euro) | Integraler Satz (Euro) | Weiterer Wert bis (Euro) | Anwendbarer Satz (%) |
---|---|---|---|
0 | 0 | 400.000 | 8 |
400.000,01 | 32.000 | 200.000 | 9 |
600.000,01 | 50.000 | 400.000 | 10 |
1.000.000,01 | 90.000 | 2.000.000 | 12 |
2.000.000,01 | 210.000 | Weiterer Wert | 13 |
b) Wenn das übertragene Immobilieneigentum als Parkplatz eingestuft wird, außer im Fall von an Wohnungen angeschlossenen Garagen bis zu maximal zwei, in dem die allgemeine Regel gilt, wird der durchschnittliche anwendbare Satz gemäß folgender Tarifstaffel in Abhängigkeit vom tatsächlichen oder erklärten Wert (wenn dieser höher ist) des übergebenen Parkhauses oder des eingerichteten oder übertragenen Rechts berechnet:
Wert ab (Euro) | Integraler Satz (Euro) | Weiterer Wert bis (Euro) | Anwendbarer Satz (%) |
---|---|---|---|
0 | 0 | 30.000 | 8 |
30.000,01 | 2.400 | Weiterer Wert | 9 |
Ermäßigte oder spezielle Steuersätze
- Ermäßigter Steuersatz von 4%: Wenn der tatsächliche oder erklärte Wert (wenn dieser höher ist) des erworbenen Immobilieneigentums gleich oder niedriger als 270.151,20 Euro ist und das Eigentum beim Erwerb die Hauptwohnung des Erwerbers darstellt. Der Erwerber muss mindestens 50% des vollen Eigentums oder das Nutzungs- oder Genussrecht der Wohnung erwerben und darf kein Miteigentümer von mehr als 50% eines anderen Eigentums oder Nutzungs- oder Genussrechts einer anderen Wohnung sein.
- Ermäßigter Steuersatz von 2%: Wenn der tatsächliche oder erklärte Wert (wenn dieser höher ist) des erworbenen Immobilieneigentums gleich oder niedriger als 270.151,20 Euro ist und das Eigentum beim Erwerb die Hauptwohnung des Erwerbers darstellt. Dies gilt unter folgenden Bedingungen:
- Der Erwerber ist jünger als 36 Jahre und die Wohnung ist die erste Wohnung, bei der er mindestens 50% des vollen Eigentums oder das Nutzungs- oder Genussrecht erwirbt.
- Der Erwerber hat Anspruch auf den Mindestbetrag für Behinderungen von Auf- oder Absteigenden im letzten Steuerzeitraum der Einkommenssteuer, dessen Abgabefrist abgelaufen ist.
- Die erworbene Immobilie muss die Hauptwohnung eines Elternteils oder der Eltern sein, die mit dem Kind oder den Kindern in elterlicher Sorge in einem kinderreichen oder alleinerziehenden Haushalt leben, und der tatsächliche oder erklärte Wert der Wohnung darf 350.000 Euro nicht übersteigen. In diesem Fall gilt der Steuersatz von 2% für die ersten 270.151,20 Euro und 8% für den Rest. Bei allgemeinen alleinerziehenden Familien darf der Wert die 270.151,20 Euro nicht übersteigen.
- 100% Steuerermäßigung: Für den Erwerb von Immobilien, die die erste Hauptwohnung von Personen unter 30 Jahren oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 33% darstellen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- a) Der Erwerber muss in den drei Jahren vor dem Erwerb seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf den Balearen gehabt haben.
- b) Die Wohnung muss die erste Wohnung sein, bei der der Erwerber mindestens 50% des vollen Eigentums erwirbt.
- c) Der Erwerber darf kein Miteigentümer von mehr als 50% eines anderen Eigentums oder Nutzungs- oder Genussrechts einer anderen Wohnung sein.
- d) Die erworbene Wohnung muss die Hauptwohnung gemäß der Definition und den Anforderungen der Einkommenssteuervorschriften sein und dies für drei Jahre bleiben. In dieser Zeit darf die Wohnung nicht übertragen werden.
- e) Der Kaufpreis der Wohnung darf 270.151,20 Euro nicht übersteigen.
Bei Lucas Froese Real Estate beraten wir Sie umfassend zu allen Aspekten dieser Steuer, um sicherzustellen, dass Sie optimal informiert sind und keine steuerlichen Vorteile verpassen.