
Das „Golden Visa“ – Schlüssel zur Aufenthaltsgenehmigung in Spanien
Exklusive Luxusimmobilien, großzügige Grundstücke und das kristallklare Mittelmeer stets im Blick: Die beliebte Baleareninsel Mallorca reizt mit ihrem mediterranen Lifestyle und gilt als wahres Mekka für sonnenhungrige Auswanderer aus aller Welt. Wenig verwunderlich, wo gutes Wetter, blaues Wasser und atemberaubende Palmenstrände das ganze Jahr über mit einer traumhaften Urlaubskulisse locken.
Golden Visa Mallorca Pueblo
Deutsche, die die Insel landläufig nur zu gern als das „17. Bundesland“ bezeichnen, haben es einfach: Als Bürger der Europäischen Union besitzen sie das Recht, in ausnahmslos jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Dem Entscheid für die Sonneninsel Mallorca als Wahlheimat steht für sie somit nichts im Wege. Staatsangehörigen anderer Herkunft – darunter in den letzten Jahren vor allem Amerikaner, Chinesen und Russen – erschwert hingegen eine nervenaufreibende Bürokratie das Auswandererglück. Das „Golden Visa“ soll Abhilfe schaffen: Wir erläutern, wie Ihnen Ihre Luxusimmobilien auf Mallorca ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Spanien verschaffen.
Aber zunächst: Was ist das „Golden Visa“ überhaupt?
Das Gesetz zum „Golden Visa“ erblickte 2014 das Licht der Welt und stellt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für das spanische Königreich dar. Diese wird Nicht-EU-Bürgern und ihren Familien auf Grundlage eines sechsstelligen Immobilien-Investments gewährt. Ein Gesamtinvestment in Höhe von mindestens 500.000 Euro, das beispielsweise nach Belieben auf mehrere Immobilien auf Mallorca verteilt werden kann, erlaubt Ihnen und Ihrer Familie einen freien, innereuropäischen Personenverkehr durch alle Schengen-Länder.
Während die anfallenden Gebühren zum Erwerb Ihrer Luxusimmobilien auf Mallorca nicht zur Investitionssumme gezählt werden, ist die Aufnahme einer Hypothek zur Deckung des Kaufpreises für Ihr Investment auf Mallorca gestattet. Ihr großer Vorteil: Sie dürfen Ihre Immobilie auf Mallorca vermieten und sind daher nicht an eine Mindestaufenthaltsdauer auf der Baleareninsel gebunden. Stattdessen ist ein einziger Besuch in Spanien pro Jahr ausreichend, um Ihre Aufenthaltsgenehmigung durch das „Golden Visa“ zu halten. Möchten Sie Ihren Wohnsitz aus einem Land außerhalb der Europäischen Union auf die Baleareninsel verlegen, ist das Investment in Luxusimmobilien auf Mallorca daher Ihre bequemste Option.
Golden Visa Mallorca Seaviews
Die Voraussetzungen zur Beantragung des „Golden Visa“
Um als Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca in den Genuss des „Golden Visa“ zu kommen, müssen Sie einerseits entsprechende Unterlagen als Nachweis über Ihr Investment auf Mallorca vorlegen können. Andererseits gibt es weitere Voraussetzungen, die zur rechtskräftigen Gewährung eines Aufenthaltstitels erfüllt sein müssen:
o Sie sind mindestens 18 Jahre alt und gelten in Spanien daher als volljährig
o Sie sind kein Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
o Sie sind nicht vorbestraft
o Sie verfügen über eine Krankenversicherung, die das spanische Königreich umfasst
o Sie können finanzielle Mittel nachweisen, die Ihnen und Ihrer Familie den Lebensunterhalt in Spanien sichern
Luxusimmobilien auf Mallorca: Ihre Vorteile durch das „Golden Visa“
Dürfen Sie hochwertige Immobilien auf Mallorca Ihr Eigen nennen, können Sie mit der Beantragung des „Golden Visa“ auch gleichzeitig die Aufenthaltsgenehmigung für Ihre Familie anfordern. Diese umfasst im Falle des „Golden Visa“ nicht bloß Ihren Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder, sondern auch Ihre Eltern über 65 Jahren und bereits volljährigen Nachwuchs. Weiterhin lockt ein Investment auf Mallorca längst nicht nur mit der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Sie und Ihre Familie: Obwohl Sie gesetzlich bloß zur einmaligen Anreise pro Jahr verpflichtet sind, erhalten Sie zusätzlich die vollkommene Bewegungsfreiheit im gesamten Schengen-Raum.
Während die Gültigkeit des „Golden Visa“ zunächst auf zwei Jahre begrenzt ist, kann dieses ohne großen Aufwand um weitere fünf Jahre verlängert werden. So genügen den spanischen Behörden Nachweise darüber, dass sich Ihr Investment auf Mallorca nach wie vor in Ihren Händen befindet und Sie fortwährend krankenversichert sowie liquide sind. Sie möchten Ihr Immobilien-Investment auf Mallorca veräußern? Sofern Sie den Mindestbetrag in Höhe von 500.000 Euro in eine andere Immobilie auf Mallorca reinvestieren, brauchen Sie sich nicht um den Verlust Ihres „Golden Visa“ zu sorgen und können fortlaufend von allen Vorzügen profitieren.